PFAS.legal – Gut informiert

Herzlich willkommen auf der Website PFAS.legal, die Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen / Chemikalien (kurz: „PFAS“) informiert.

Wir, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Franßen & Nusser, sind auf die Kreislaufwirtschaft sowie das Umweltrecht und das Produktrecht spezialisiert. Damit bringen wir die essentiellen juristischen Expertisen zusammen, die für die Beantwortung von Rechtsfragen zum Umgang mit PFAS in Produkten und Umweltmedien erforderlich sind. Diese Website haben wir konzipiert, um Ihnen zu PFAS einen Überblick hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen – von den potenziellen Handlungsfeldern über den bestehenden Rechtsrahmen bis hin zu aktuellen Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen.

Aktuelles

Hier informieren wir über aktuelle Entwicklungen zum Thema PFAS.

Aktuelles

Handlungsfelder

PFAS finden über Produkte und Verwendungen ihren Weg in Böden, Gewässer und die sonstige Umwelt. Je nachdem, wo PFAS vorhanden sind, eröffnen sich Handlungsfelder, die rechtlich unterschiedlich reguliert sind und die daher auch strategisch unterschiedlich behandelt werden sollten.

Handlungsfelder

Regelungen

Zur Reglementierung und Beschränkung von PFAS ist ein komplexer Rechtsrahmen entstanden, der sowohl durch EU-, Bundes- und Landesrecht geprägt ist. Die regulatorische Entwicklung ist dynamisch. Wir bieten einen Überblick über die umwelt- und produktrechtlichen Regelungen sowie geplante Gesetzesvorhaben auf EU-, Bundes- und Landesebene.

Regelungen

Rechtsprechung

Entscheidungen der Gerichte sind es, die neben den gesetzlichen Regelungen den Rechtsrahmen zu PFAS prägen. Wir bieten einen Überblick über die wichtigsten deutschen Gerichtsentscheidungen zum Thema PFAS.

Rechtsprechung

fn.legal – Gut beraten

Durch die immer schnellere und umfangreichere Regulation hat sich der Umgang mit PFAS zu einem sehr weitreichenden und komplexen rechtlichen Querschnittsthema entwickelt. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir zum Beispiel betroffene Unternehmen, die PFAS-haltige Produkte herstellen, in Verkehr bringen oder beziehen, die PFAS-haltige Löschmittel austauchen müssen oder die möglicherweise als Verursacher oder als Zustandsverantwortliche / Grundstückseigentümer für PFAS-Gehalte in Umweltmedien (Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser) in Anspruch genommen werden können. Gemeinsam finden wir rechtssichere, vorausschauende und verantwortungsvolle Lösungen.

Wenn Sie Beratung in umwelt- oder produktrechtlichen Fragen hinsichtlich PFAS oder anderer Aspekte benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.

Was sind PFAS und Co.?

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances). Synonym werden gerade im deutschsprachigen Raum die Abkürzungen PFT (perfluorierte Tenside) und PFC (per- und polyfluorierte Chemikalien) verwendet.

PFAS bestehen aus unterschiedlich langen Kohlenstoffketten, wobei die Wasserstoffatome entweder vollständig (dann spricht man von „perfluoriert“) oder teilweise (dann spricht man von „polyfluoriert“) durch Fluoratome ersetzt worden sind.

Unter die chemische Stoffgruppe der PFAS fallen derzeit geschätzt mehr als 10.000 wasser-, schmutz- und fettabweisende Stoffe.

Zu den bekanntesten PFAS gehören die Perfluoroktansäure (PFOA) und die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS).

Wo kommen PFAS vor?

Aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften sowie wegen ihrer Stabilität und Persistenz (Langlebigkeit) werden verschiedenste PFAS seit Jahrzehnten von ganz unterschiedlichen Industrien in zahllosen Produkten wie bspw. Funktionstextilien (z.B. wasserabweisende Kleidung), Kochgeschirr (z.B. beschichtete Pfannen und Töpfe), Kosmetika, Medizinprodukten, Feuerlöschmitteln, Dichtungen oder Papierprodukten verwendet.

PFAS werden weltweit in Gewässern, Menschen und Tieren nachgewiesen. Einmal hergestellt, zersetzen sich PFAS nur sehr langsam. Gelangen sie in die Umwelt, lagern sie sich im Boden und in den Gewässern ab. Einige PFAS können sich in Organismen anreichern, auch im Menschen. Aufgrund ihrer Langlebigkeit werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. Auch in Deutschland wurden in den letzten Jahren vielfach PFAS in der Umwelt nachgewiesen. Besondere Aufmerksamkeit erlangten in Nordrhein-Westfalen eine außergewöhnlich hohe Belastung mit PFOA und PFOS in der Ruhr im Jahr 2006 (weitere Informationen) und in Baden-Württemberg eine besonders hohe PFAS-Verunreinigung der Trinkwasserversorgung, landwirtschaftlicher Flächen und des Grundwassers in Rastatt, Baden-Baden und Mannheim ab 2013 / 2015 (weitere Informationen).

Ausmaß und Folgen der Ablagerungen in Mensch und Umwelt sind nicht absehbar, da sie für eine Vielzahl von PFAS noch nicht ausreichend erforscht sind. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Liste der zu beobachtenden PFAS in den letzten Jahren vielfach erweitert wurde. Einige schon länger bekannte PFAS, wie etwa Perfluoroktansäure (PFOA), werden als leberschädigend, reproduktionstoxisch und krebserregend eingestuft.

Was ist der rechtliche Rahmen für PFAS?

PFAS werden durch eine Vielzahl von Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder reglementiert. Die Dichte der Vorschriften nimmt dabei schnell zu, die Regulation ist auf allen Ebenen sehr dynamisch.

Dabei wird in Deutschland der Umgang der Behörden mit PFAS-Fragen in den verschiedenen Bundesländern teilweise recht unterschiedlich gehandhabt. Eine Orientierungshilfe für Behörden zur Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs in den Ländern soll dabei insbesondere der im Januar 2022 veröffentlichte „Leitfaden zur PFAS-Bewertung - Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ der Bund/Länder-Arbeitsgruppe PFAS (PFC) mit Stand vom 21.02.2022 bieten.

Im Auftrag des Verbands der Chemischen Industrie e.V. (VCI) haben wir (Franßen & Nusser Rechtsanwälte) den PFAS-Leitfaden des Bundes in einem ausführlichen Gutachten kritisch rechtlich gewürdigt und bewertet. Unsere rechtliche Bewertung soll betroffenen Unternehmen beim Umgang mit dem PFAS-Leitfaden des Bundes helfen und als verlässlicher Ratgeber dienen, wenn es um potenzielle Sanierungen geht. Denn der PFAS-Leitfaden des Bundes unterscheidet nur unzureichend zwischen Vor- und Nachsorge und ist nicht ausreichend aktuell. Unsere rechtliche Bewertung enthält Argumente, mit denen Unternehmen eine Gegenposition zu möglicherweise ungerechtfertigten Forderungen von Umweltbehörden aufbauen können.

Derzeit werden die bestehenden Rechtsgrundlagen hinsichtlich PFAS vielfach verschärft: So gelten beispielsweise ab dem 01.08.2023 neue Regelungen nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV). Auch auf EU-Ebene werden in verschiedenen Verordnungen (beispielsweise POP-Verordnung, REACH-Verordnung) Grenzwerte, Verbote und Gebote eingeführt oder verschärft. Seitens der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wurde auf Vorarbeit durch mehrere Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – ein vollständiges Verbot aller PFAS vorgeschlagen.