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Beitrag über die „Bodenschutz­rechtliche Verantwortlichkeit beim Einsatz von PFC-haltigen Löschschäumen“ in Zeitschrift altlasten spektrum

Gregor Franßen, Dr. Jens Nusser und Suhayl Ungerer führen aus, wer für die Sanierung von Bodenverunreinigungen einzustehen hat, wenn es zum Einsatz von PFC-haltigen Löschschäumen auf Grundstücken kommt. Grundsätzlich kann der Grundstückseigentümer für die Sanierungsmaßnahmen verantwortlich sein. Unter Umständen haftet jedoch auch die örtliche Feuerwehr, die den Löschschaum eingesetzt hat, bzw. deren Träger.

altlasten spektrum 2021, S. 57 ff.