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Bundesregierung auf Kleine Anfrage: Kein pauschales Verbot von PFAS
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.08.2025 betont die Bundesregierung Handlungsbedarf, spricht sich jedoch für ein europaweit einheitliches Vorgehen aus.
Kernaussagen im Überblick:
- Keine Totalverbote, wohl aber ein differenzierter Umgang: Die Bundesregierung sieht den Handlungsbedarf bei den PFAS und will deren Emissionen gezielt „deutlich reduzieren“. Ein komplettes Verbot wird jedoch nicht angestrebt.
- Warten auf EU-Vorgaben: Die Einschätzung detaillierter Beschränkungen erfolgt erst nach Abschluss der fachlichen Bewertung durch die ECHA sowie nach Vorlage eines Vorschlags der EU-Kommission. Eine rein nationale Regelung wird derzeit nicht angestrebt – stattdessen setzt die Regierung auf eine europaweite Lösung im Rahmen des Binnenmarkts.
- Monitoring und Schutz der Gewässer: Informationen zur PFAS-Belastung in deutschen Oberflächengewässern seien aktuell unvollständig. Neben Messpflichten für Oberflächengewässer (nach der am 01.01.2025 in Kraft getretenen Kommunalabwasserrichtlinie) sind auf EU-Ebene weitere Schutzmaßnahmen im Gespräch. Einige Kläranlagen sollen durch eine vierte Reinigungsstufe bereits PFAS teilweise herausfiltern.
Fazit: Die Bundesregierung signalisiert zwar Handlungsbereitschaft, bleibt jedoch vorsichtig – sie will kein nationales Alleingang-Verbot, bevor europäische Prozesse nicht abgeschlossen sind. Monitoring und technische Maßnahmen sind vorhanden, aber eine umfassende Datenlage fehlt weiterhin.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist hier abrufbar. Zum Beschränkungsverfahren der ECHA haben wir zuletzt mit Beitrag vom 26.08.2025 berichtet.