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Delegierter Rechtsakt zu PFOA-Feuerlöschschäumen

Die Kommission hat am 05.05.2025 einen (weiteren) Delegierten Rechtsakt zu Grenzwerten und Ausnahmen für Perfluoroctansäure (PFOA) veröffentlicht. 

PFOA, ihre Salze und PFOA-Vorläuferstoffe sind generell in der EU und weltweit verboten, es gibt aber einige befristete Ausnahmen. Das Verbot ist in der EU in der POP-Verordnung (VO 2019/1021) geregelt (vgl. auch den Eintrag zu PFOA unter Regelungen > Europarecht > POP-Verordnung).

Mit dem Rechtsakt wird die Frist für das Verbot von Feuerlöschschäumen vom 04.07.2025 auf den 03.12.2025 verschoben. Zugleich wird im PFOA-Eintrag für drei Jahre ein spezifischer Grenzwert für unbeabsichtigte Spurenverunreinigung („UTC-Grenzwert“) für PFOA, ihre Salze und verwandte Verbindungen in Feuerlöschschaum vorgesehen, der oberhalb der allgemeinen UTC-Grenzwerte liegt.

Der Rechtsakt sollte ursprünglich im Q4/2025 veröffentlicht werden (vgl. unseren Blogbeitrag vom 20.06.2024). Er kann nun hier über das "Have your Say" Portal der EU-Kommission heruntergeladen werden.