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EU-Kommission schränkt Nutzung von PFAS-Untergruppe ein

Die EU-Kommission beschränkt mit der Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 zukünftig die Nutzung von Unecafluorhexansäure (PFHxA) und PFHxA-verwandten Stoffen, einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien. PFHxA werden aktuell oft als Ersatz für die bereits verbotene Perfluoroctansäure (PFOA) eingesetzt. Die Beschränkung verbietet den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien, Lebensmittelverpackungen, Gemischen, Kosmetika  und einigen Feuerlöschschaum-Anwendungen. Ausnahmen gelten für spezialisierte Industrien wie die Halbleiterproduktion, Batterien, Brennstoffzellen und grünen Wasserstoff, wobei hier Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren eingeräumt werden.

Mit dieser Maßnahme setzt die EU ihre Bemühungen fort, die Emissionen von PFAS zu reduzieren. Die Beschränkung von PFHxA reiht sich in frühere Verbote von PFAS-Chemikalien ein und ist Teil eines umfassenden Aktionsplans, der eine schrittweise Reduzierung dieser Substanzen vorsieht. Sie ist jedoch zu unterscheiden von der möglichen universalen Beschränkung von PFAS, die aktuell durch die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) geprüft wird. 

Die Verordnung (EU) 2024/2462 kann hier heruntergeladen werden, die Meldung der EU-Kommission ist hier abrufbar. Über den Stand des universalen PFAS-Verbots haben wir zuletzt hier berichtet.