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Geplanter Delegierter Rechtsakt zu PFOA-Feuerlöschschäumen

Die Kommission erarbeitet aktuell einen (weiteren) Delegierten Rechtsakt zu Grenzwerten und Ausnahmen für Perfluoroctansäure (PFOA). PFOA, ihre Salze und PFOA-Vorläuferstoffe sind generell in der EU und weltweit verboten, es gibt aber einige befristete Ausnahmen. Das Verbot ist in der EU in der POP-Verordnung (VO 2019/1021) geregelt (vgl. auch den Eintrag zu PFOA unter Regelungen > Europarecht > POP-Verordnung).

Mit dem Kommissionsentwurf soll die Frist für das Verbot von Feuerlöschschäumen verschoben werden, zugleich schlägt die Kommission neue Konzentrationsgrenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen vor.

Die Annahme des Rechtsakts durch die Kommission ist für das dritte Quartal 2024 geplant. Die Initiative der Kommission ist bei „Have your say“ hier abrufbar.