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Langkettige PFCA: Stellungnahmefrist für Aufnahme in die POP-Verordnung

Bis zum 19.12.2025 besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission, langkettige PFCA, ihre Salze und verwandte Verbindungen in die POP-Verordnung aufzunehmen.

Was sind PFCA?

Die Abkürzung PFCA bezeichnet Perfluorcarbonsäuren (englisch: perflourcarboxylic acids). Diese gehören zu der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Seit dem 25.02.2023 dürfen C9-14-PFCA gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Anhang XVII, Eintrag 68) weitestgehend nicht mehr zur Herstellung von Produkten verwendet oder als Stoff in Verkehr gebracht werden. C9-PFCA und C10-PFCA waren bereits 2015 bzw. 2017 in die REACH-Verordnung aufgenommen worden, da diese Stoffe als besonders toxisch, persistent und auch reproduktionstoxisch gelten.

Was ist Gegenstand des Regelungsvorschlags?

Ziel der EU-Kommission ist es, langkettige PFCA (C9-21), ihre Salze und verwandte Verbindungen in den Anhang I der Verordnung (EU) 2019/ 1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) aufzunehmen. Damit würden die langkettigen PFCA den gegenüber der REACH-Verordnung weitergehenden Beschränkungen der POP-Verordnung unterliegen. Zudem würde die Regelung in der POP-Verordnung ein breiteres Spektrum an Stoffen abdecken als die Regelung in der REACH-Verordnung.

Wo und wie kann eine Stellungnahme abgegeben werden?

Bis einschließlich 19.12.2025 um 24:00 Uhr kann hier im Portal „Have your say“ der EU-Kommission eine Stellungnahme abgegeben werden.