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PFAS-Beschränkungsverfahren: ECHA startet Konsultation zum Stellungnahme-Entwurf
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Ende März eine Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zur vorgeschlagenen Beschränkung von PFAS gestartet. Die Konsultation läuft bis 25.05.2026 und richtet sich ausdrücklich an Industrie, NGOs, Entwickler von Alternativen, Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Worum geht es bei der SEAC-Konsultation?
Gegenstand der Konsultation ist nicht mehr die grundsätzliche Gefährlichkeit von PFAS – diese Fragen sind bereits Gegenstand der (finalen) Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) vom 02.03.2026 und werden im SEAC-Verfahren nicht erneut geprüft.
Im Mittelpunkt stehen vielmehr die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten PFAS-Beschränkung nach REACH: Wirtschaftliche Folgen eines PFAS-Verbots, technische Alternativen und notwendige Übergangsfristen oder Ausnahmen. Der SEAC betont in seinem Stellungnahme-Entwurf vom 10.03.2026 die Bedeutung einer unionsweit einheitlichen Beschränkungsregelung zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Gleichzeitig sollen gezielte Ausnahmen Anwendung finden, wenn keine Alternativen existieren. Mit Hilfe der Konsultation soll der Stellungnahme-Entwurf des SEAC überprüft und – wo erforderlich – angepasst werden.
Wie lange läuft die Konsultation?
Die ECHA führt eine 60‑tägige Konsultation durch, die am 25.05.2026 endet. In dieser Zeit können Stellungnahmen eingereicht und ergänzende Informationen nachgereicht werden.
Wer kann Stellung nehmen – und zu welchen Themen?
Die Konsultation richtet sich laut ECHA ausdrücklich an Unternehmen, Branchenverbände, NGOs, Forschende sowie interessierte Mitglieder der Öffentlichkeit. Gefragt sind vor allem evidenzbasierte Informationen zu konkreten Verwendungsszenarien von PFAS, Auswirkungen der Beschränkungen, PFAS-Alternativen und realistischen Übergangsfristen in unterschiedlichen Branchen.
Wie können Stellungnahmen abgegeben werden?
Die Konsultation wird über die Konsultationsseite der ECHA abgewickelt. Diese stellt – ausschließlich in englischer Sprache – einen strukturierten Fragebogen bereit. Zusätzlich können Hintergrunddokumente (Studien, Marktanalysen, technische Dossiers) hochgeladen werden.
Wie geht es nach der Konsultation weiter?
Auf der Grundlage der Konsultation wird der SEAC seine abschließende Stellungnahme bis Ende 2026 annehmen. Anschließend wird die Europäische Kommission auf Basis der beiden endgültigen Ausschuss-Stellungnahmen einen förmlichen Beschränkungsvorschlag ausarbeiten, der dann im REACH-Regelungsausschuss mit den Mitgliedstaaten beraten und zur Abstimmung gestellt wird.
Fazit: Warum lohnt sich eine Teilnahme an der Konsultation?
Für Unternehmen und andere Akteure, die PFAS einsetzen oder von einem PFAS‑Verbot betroffen wären, ist diese Konsultation der entscheidende Zeitpunkt, um
- branchenspezifische Besonderheiten darzustellen,
- auf notwendige Übergangsfristen und Derogationen hinzuweisen,
- die Verfügbarkeit und Grenzen von Alternativen realistisch zu beschreiben und
- unverhältnismäßige Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder kritische Infrastrukturen aufzuzeigen.
Je fundierter und besser belegt die Beiträge sind, desto stärker können sie in die endgültige Ausgestaltung der PFAS‑Beschränkung einfließen.
Wo finden sich weiterführende Informationen zum Beschränkungsverfahren?
Über das Beschränkungsverfahren haben wir zuletzt mit einem Blogbeitrag vom 26.08.2025 zum aktualisierten Dossier berichtet. Alle Dokumente zum Beschränkungsdossier sind auf den Seiten der ECHA zum PFAS-Beschränkungsverfahren abrufbar.