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PFAS-Beschränkungsverfahren: ECHA veröffentlicht aktualisiertes Dossier

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat am 20. August 2025 einen aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH veröffentlicht. Die Aktualisierung wurde durch die ursprünglichen Dossiereinreicher, Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden, erarbeitet.

Die Aktualisierung ist das Ergebnis der Bewertung von mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Kommentaren, die durch die zuständigen Behörden der fünf Dossiereinreicher bewertet wurden. Der aktualisierte Bericht, das sogenannte Hintergrunddokument, bildet die Grundlage für die Stellungnahmen der Ausschüsse der ECHA.

Die fünf Behörden haben unter anderem acht Sektoren identifiziert und bewertet, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt wurden (Druckanwendungen, Dichtungsanwendungen, Maschinenanwendungen, andere medizinische Anwendungen  wie Sofortverpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel, militärische Anwendungen, Sprengstoffe, technische Textilien und breitere industrielle Anwendungen, wie Lösungsmittel und Katalysatoren).

Darüber hinaus haben sie alternative Beschränkungsoptionen in Betracht gezogen, die über ein vollständiges Verbot oder ein Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen für bestimmte Anwendungen hinausgehen. Zu diesen Optionen gehören Bedingungen, die die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS ermöglichen, sofern die Risiken kontrolliert werden können.

Derzeit bewerten die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) die bereits 2023 vorgeschlagene Einschränkung. Die Stellungnahme der Ausschüsse wird anschließend der Europäischen Kommission vorgelegt.

Über das Beschränkungsverfahren haben wir bereits mit Beiträgen vom 28.11.2024, 14.05.2024, 30.10.2023 und 22.03.2023 berichtet. Die Pressemitteilung der ECHA und der aktualisierte Entwurf des Hintergrunddokuments sind hier abrufbar.