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PFAS-Beschränkungsverfahren: Sachstand veröffentlicht

Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) und die zuständigen Behörden der fünf Mitgliedsstaaten Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden haben am 20.11.2024 ein Update zum den Stand des Verfahrens zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht.

Aktuell werten die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozio-ökonomische Analyse das Beschränkungsdossier sektorspezifisch aus. Die Ausschüsse haben bislang eine vorläufige Schlussfolgerung über die allgemeine Gefahrenbewertung von PFAS sowie für fünf Sektoren (Verbrauchermischungen und sonstige Konsumgüter, Kosmetika, Skiwachs, Metallbeschichtung und Herstellung von Metallerzeugnissen sowie Erdöl und Bergbau) vorgenommen. 

Aus der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation des Beschränkungsdossiers sind über 5500 Rückmeldungen hervorgegangen, die ebenfalls in die Auswertung durch die ECHA-Ausschüsse einfließen. Erste Erkenntnisse aus der Konsultation sind neu identifizierte Anwendungsfälle, die besondere Bedeutung der Gruppe der Fluorpolymere und mögliche Beschränkungsoptionen jenseits eines Verbots.

Die Auswertung durch die Ausschüsse wird auch 2025 noch andauern, anschließend wird zum Stellungnahme-Entwurf der Ausschüsse ebenfalls ein Konsultationsverfahren durchgeführt.

Das vollständige Update kann auf den Seiten der ECHA hier abgerufen werden.