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PFAS-Beschränkungsvorschlag: Eingegangene Kommentare und Stellungnahme des Enforcement Forums
Hintergrund: Fünf EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben im Januar 2023 einen umfassenden PFAS-Beschränkungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Danach soll die Verwendung von PFAS (auch in Erzeugnissen) grundsätzlich mit einer Übergangfrist von 18 Monaten verboten werden (zu unserem Blogbeitrag mit weiteren Informationen geht es hier).
Im Rahmen der Konsultation (Have your say) zu dem Beschränkungsvorschlag sind mehr als 5.600 Kommentare von als mehr als 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen eingegangen. Die meisten Eingaben kamen aus Sweden (1.369), Deutschland (1.298), Japan (938) und Belgien (303). 58,7% der Kommentare wurden von Unternehmen, 27,3% von Einzelpersonen und 9,8% von Verbänden eingereicht. Eine Zusammenstellung der Kommentierungen ist auf der Homepage der ECHA zu finden.
Die eingegangenen Kommentare werden nun von den wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA geprüft, und diejenigen, die relevante, evidenzbasierte Informationen liefern, werden im Meinungsbildungsprozess berücksichtigt.
Im Nachgang zu der Konsultation ist im Oktober die Stellungnahme des „Forum for Exchange of Information on Enforcement“ (sog. Enforcement Forum) bezüglich der Durchsetzbarkeit der geplanten Reglementierung erschienen.
Das Enforcement Forum erachtet insbesondere die Identifizierung und Abgrenzung von PFAS als problematisch. Standardisierte Analysemethoden bestünden aktuell nicht, wodurch eine geplante Gesetzgebung zu Unklarheiten, beispielswiese bezüglich Mischprodukten, PFAS-Beschichtungen sowie polymergebundenen PFAS führen könne.
Um diesen Problemen zu begegnen, fordert das Enforcement Forum eine klare Definition von PFAS inklusive einer exemplarischen Auflistung betroffener Stoffe. Ebenso sei die Bestimmung eines standardisierten Analyseverfahrens zur Identifikation von PFAS notwendig. Auch fehle es an einer klaren rechtlichen Aussage darüber, welche Grenzwerte für Produkte, die polymere PFAS enthalten, und für Produkte, die keine polymeren PFAS enthalten, anzuwenden sind.
Das Enforcement Forum weist zudem auf folgende praktische Herausforderungen und Schwierigkeiten hin:
- Aufgrund des umfassenden Geltungsbereiches werde die Umsetzung der Beschränkung erhebliche Personalreserven fordern. Die Umsetzung könne zudem allein mit hoch ausgestatteten Laboren gelingen.
- Die Umsetzung erfordere zudem unbedingt Auslegungspapiere und umfangreiche Leitlinien von amtlichen Stellen – wofür wiederum der Aufbau zusätzlicher Expertise erforderlich sein werde.
- PFAS werden bereits in anderen Rechtsakten verboten bzw. beschränkt. Dies erschwere die einheitliche Umsetzung zusätzlich (siehe zu den bestehenden Regelungen für PFAS unsere Übersicht).
- Weiterhin geht das Enforcement Forum als Folge der großflächigen Verbreitung der Stoffe der PFAS-Gruppe von deutlich höheren Durchsetzungskosten als bei anderen Reglementierungsvorhaben aus.
Erwartet werden nun die Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) und des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) hinsichtlich des PFAS-Beschränkungsvorschlags.