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PFAS in Oberflächen- und Grundwasser: Einigung zu Vorschlag der EU-Kommission
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 26.09.2025 eine vorläufige Einigung zum Vorschlag der EU-Kommission zur Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe erzielt, der auch PFAS umfasst.
Was ist Ziel und Inhalt des Kommissionsvorschlag für die überarbeitete Liste von Schadstoffen im Oberflächen- und Grundwasser?
Der Vorschlag, den die Kommission selbst bereits im Jahr 2022 angenommen hat, dient der Angleichung der Listen der Wasserschadstoffe an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der besseren Überwachung und Kontrolle. Für PFAS sind geplant:
- Ein strenger neuer EU-weiter Qualitätsstandard für die Summe von 24 PFAS (einschließlich Triflouressigsäure, TFA) in Oberflächengewässern,
- ein strenger Standard für die Summe der vier schädlichsten PFAS im Grundwasser sowie
- die Überwachung von 20 PFAS im Grundwasser im Einklang mit der Trinkwasserrichtlinie.
Darüber hinaus werden auch Vorgaben zu Bisphenol A, hormonell wirksamen Stoffen (endokrine Disruptoren) und Arzneimitteln geregelt.
Was sind die nächsten Schritte?
Entsprechend dem Vorschlag werden drei EU-Rechtsvorschriften angepasst: Die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG), die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (RL 2008/105/EC) und die Grundwasserrichtlinie (RL 2006/118/EC). Die Richtlinie, die die Änderungen vorsieht, muss vom Europäischen Parlament und Rat noch förmlich angenommen werden und tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen im nationalen Recht bis zum 22.12.2027 umsetzen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Der Vorschlag für die überarbeiteten Listen von Wasserschadstoffen kann auf den Seiten der EU-Kommission hier abgerufen werden, der englische Entwurf der Änderungsrichtlinie hier und die Pressemitteilung zur vorläufigen Einigung von Parlament und Rat hier.