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PFAS-Löschschäume: Neue Handlungshilfe der LAGA
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat im August eine Handlungshilfe zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen veröffentlicht.
Was ist der Hintergrund der neuen LAGA-Handlungshilfe zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen?
Hintergrund der neuen Handlungshilfe ist der europarechtlich vorgeschriebene Austausch von Schaummitteln in Feuerlöscheinrichtungen. Dies betrifft u.a. PFOA, ihre Salze und verwandte Stoffe (Verbot ab 03.12.2025 – die LAGA Handlungshilfe berücksichtigt nicht den im Mai erlassenen delegierten Rechtsakt, vgl. unseren Blogbeitrag vom 13.05.2025) sowie C9 – C 14 PFCA, ihre Salze und verwandte Stoffe (Verbot seit 04.07.2025). Beim Austausch ist zu beachten, dass PFAS den Oberflächen von Tanks und Rohrleitungen anhaften und zeitversetzt freigesetzt werden.
Was sind die wichtigsten Regelungen der LAGA-Handlungshilfe zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen und sind diese rechtsverbindlich?
Die Handlungshilfe empfiehlt für die bei Entsorgung, Austausch und Reinigung von PFAS-haltigen Feuerlöscheinrichtungen (d.h. Feuerlöschern, Löschtanks, Sprinkleranlagen und sonstigen Einrichtungen) entstehenden Abfälle Zuordnungen zu den Abfallarten der AVV. Zudem erfolgt die Einstufung dieser PFAS-haltigen Abfälle nach dem Vorsorgeprinzip als gefährliche Abfälle, weil in aller Regel die Zusammensetzung nicht vollumfänglich bekannt ist. Die LAGA-Handlungshilfe ist nicht rechtsverbindlich aber als Äußerung eines Koordinierungsgremiums von Bund und Ländern und Vollzugshilfe für eine einheitliche Anwendung des Abfallrechts faktisch bedeutsam.
Wo finde ich weiterführende Informationen zur neuen LAGA-Handlungshilfe zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen?
Die Handlungshilfe zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen kann hier auf den Seiten der LAGA heruntergeladen werden.