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POP-Verordnung: Herabsetzung der Grenzwerte für PFOS
Am 27.06.2025 wurde im Amtsblatt der EU die Delegierte Verordnung (EU) 2025/718 veröffentlicht, die die in der POP-Verordnung geregelten Grenzwerte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate herabsetzt.
Künftig gilt für PFOS und ihre Salze ab einer Konzentration von höchstens 0,025 mg/kg (0,0000025 Gew.-%; zuvor 10 mg/kg bzw. 0,001 Gew.-%) in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen das Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung. Für PFOS-verwandte Verbindungen wird ein Höchstwert von 1 mg/kg (0,0001 Gew.-%) eingeführt. Zudem wird die Verwendungsausnahme als Sprühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen gestrichen.
Die Delegierte Verordnung vom 14.04.2025 tritt am 17.07.2025 in Kraft, die neuen Grenzwerte gelten ab dem 03.12.2025.
Über die Details des Entwurfs haben wir in unserem Beitrag vom 04.12.2023 berichtet.