Aktuelles
Stand des PFAS-Verbots und Konzept der wesentlichen Verwendungen
Die Öffentliche Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zum Beschränkungsdossier für PFAS endete am 25.09.2023 (vgl. dazu auch unsere Blogbeiträge vom 22.03.2023 und 30.10.2023). Mehr als 5.600 Kommentare sind eingegangen. Nun erfolgt in mehreren Sitzungen zunächst bis September 2024 die Bewertung für verschiedene Sektoren durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse. Parallel wird das Dossier um die Informationen aus der Konsultation ergänzt.
Erst wenn die wissenschaftliche Bewertung für alle Sektoren abgeschlossen ist, werden das überarbeitete Dossier sowie alle Kommentare und Rückmeldungen an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine mögliche Beschränkung. Das deutsche Umweltbundesamt spricht sich für eine möglichst umfassende Umsetzung des vorgelegten Entwurfs aus (vgl. entsprechende Meldung des UBA vom 14.03.2024).
Das Beschränkungsdossier der ECHA ist hier abrufbar.
Auch die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Chemikalienstrategie bereits vergangenes Jahr angekündigt, sie plane, PFAS grundsätzlich und in einem gruppenbasierten Ansatz zu verbieten. Dies schränkte sie jedoch insofern ein, als das Verbot nicht für solche Bereiche gelten solle, in denen die Verwendung aus gesellschaftlicher Sicht unbedingt notwendig sei.
Am 26.04.2024 hat die Kommission das Konzept der wesentlichen Verwendungszwecke (essential use concept) veröffentlicht. Demnach sollen besonders schädliche Stoffe nur noch dann zumindest zeitweise weiterverwendet werden dürfen, wenn
- ihre Verwendung für die Gesundheit und/oder Sicherheit erforderlich und/oder für das Funktionieren der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist und
- es keine annehmbaren Alternativen gibt.
Die Kommission hat einen FAQ-Katalog mit weiteren Informationen zu diesem Konzept veröffentlicht.
Ein endgültiger Entschluss dahingehend,
- wie zukünftig mit PFAS umzugehen sein wird,
- welche PFAS in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen und damit einer Verwendungsbeschränkung unterliegen werden und
- ob das essential-use-Konzept der Kommission Anwendung finden wird,
bleibt abzuwarten. Eine entsprechende Entscheidung der Kommission und der Mitgliedstaaten ist jedenfalls nicht vor 2025 zu erwarten.