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Trifluoressigsäure: Neubewertung durch das Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine umfassende Bewertung der Trifluoressigsäure (TFA) vorgelegt, die eine Neubewertung der chemischen Substanz in der Europäischen Union anstoßen soll. TFA entsteht vor allem als Abbauprodukt von fluorierten Kältemitteln wie R1234yf und bestimmten Pestiziden. Die beteiligten deutschen Behörden – das UBA, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – schlagen vor, TFA als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) sowie als sehr persistent und sehr mobil (vPvM-Stoff) einzustufen.

Diese Neubewertung basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt insbesondere die persistente und mobile Natur von TFA. Einmal in die Umwelt eingetreten, ist TFA praktisch nicht mehr abbaubar und kann sich in verschiedenen Umweltkompartimenten anreichern. Die vorgeschlagene Einstufung als reproduktionstoxisch 1B bedeutet, dass TFA als potenziell fruchtbarkeitsschädigend eingestuft wird, was erhebliche Auswirkungen auf die Zulassung von entsprechenden Chemikalien haben könnte.

Die UBA-Bewertung dient als Grundlage für die europäische Risikobewertung von TFA. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird die vorgeschlagene Einstufung prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Sollte die Einstufung bestätigt werden, könnten strengere Grenzwerte für TFA in Trinkwasser und anderen Umweltmedien festgelegt werden, was direkte Auswirkungen auf die Zulassung und Verwendung von TFA-freisetzenden Stoffen hätte.

Für Unternehmen, die mit fluorierten Kältemitteln oder entsprechenden Pestiziden arbeiten, ist es ratsam, die Entwicklungen auf europäischer Ebene zu verfolgen. 

Die Pressemitteilung des UBA vom 26.05.2025 kann hier abgerufen werden, das bei der ECHA eingereichte deutsche Dossier zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung hier. Das Dossier kann auf der Seite der ECHA im Rahmen der Konsultation bis zum 25.07.2025 von Behörden, Unternehmen und Privatpersonen kommentiert werden.