Aktuelles
Verlängerung der Ausnahme für PFOA-Löschschäume geplant
PFOA, ihre Salze und PFOA-Vorläuferstoffe sind generell in der EU und weltweit verboten, es gibt aber einige befristete Ausnahmen. Das Verbot ist in der EU in der POP-Verordnung (VO 2019/1021) geregelt (vgl. auch den Eintrag zu PFOA unter Regelungen > Gesetzliche Vorschriften > Europarecht > POP-Verordnung).
Bisher war die Ausnahmeregelung für PFOA-Feuerlöschschäume bis zum 04.07.2025 befristet. Nach Rückmeldung von Behörden und Stakeholdern soll diese Frist durch eine delegierte Verordnung der EU-Kommission bis zum 03.12.2025 verlängert werden. Zudem soll ein Grenzwert für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (Unintentional Trace Contaminants, UTC) festgelegt werden.
Der Rechtsaktentwurf kann noch bis zum 06.12.2024 über das Beteiligungsportal der EU-Kommission hier kommentiert werden.