Aktuelles
Vorschlag zur Beschränkung von PFAS - Zeit für Ihre Meinung
Heute startet die Konsultation (Have your say) zu Vorschlägen für konforme Beschränkungen von PFAS und zu den ECHA-Stellungnahmeentwürfen in der REACH-Verordnung. Die laufende Konsultation ist auf der Homepage der ECHA abrufbar: Zu prüfende eingereichte Beschränkungen - ECHA (europa.eu)
Konkret zielt die vorgeschlagene Beschränkung darauf ab, die von der Verwendung von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) ausgehenden Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt anzugehen. Alle PFAS, die in den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Beschränkung fallen (ebenso wie ihre Abbauprodukte), sind sehr langlebig und können Jahrzehnte bis Jahrhunderte in der Umwelt verbleiben, länger als alle anderen vom Menschen hergestellten Chemikalien. Die Stoffe, die in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Beschränkung fallen, entsprechen der OECD-Definition von PFAS, die mehr als 10.000 Stoffe umfasst. Die Autorinnen und Autoren des Vorschlags bewerteten die Stärken und Schwächen von zwei verschiedenen Beschränkungsoptionen:
- ein vollständiges Verbot mit einer 18-monatigen Übergangsfrist (als RO1 bezeichnet); und
- ein Verbot mit nutzungsspezifischen (hauptsächlich) zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen (bezeichnet als RO2).
Die erste Frist für die Einreichung von Kommentaren läuft einen Monat. Laut der ECHA sollten substanziellere Kommentare spätestens einen Monat vor Ablauf der letzten Frist – hier der 25.09.2023 – eingereicht werden.
Der gesamte Beschränkungsvorschlag ist auch in unserer Übersicht zu den Regelungen in den Gesetzlichen Vorschriften auf EU-Ebene zur REACH-Verordnung zu finden.