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Vorschlag zur Verringerung der erlaubten PFOS-Konzentration in der POP-Verordnung - Zeit für Ihre Meinung
Am 04.12.2023 ist die Konsultation (Have your say) zu einem Vorschlag der EU-Kommission gestartet worden, PFOS strenger zu regulieren: Nach dem Vorschlag der Kommission soll in Anhang I der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 die maximale PFOS-Konzentration, die als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zulässig ist, verringert und die letzte spezifische Ausnahme aufgehoben werden, da sie nicht mehr benötigt werde.
PFOS (Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate) war die erste Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS), die in der EU reguliert wurde. Dementsprechend wurden die Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen schon vor längerer Zeit festgelegt. Nach dem Kommissionsvorschlag ist es inzwischen allerdings unwahrscheinlich geworden, dass PFOS in Stoffen und Gemischen in der Höhe des gegenwärtig geltenden Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (10 mg/kg) noch vorhanden ist. Die ECHA habe ein Screening der REACH-Registrierungsdossiers durchgeführt und keinen Hinweis darauf gefunden, dass PFOS noch als Verunreinigung in Stoffen und Gemischen vorhanden sei. Was die unbeabsichtigten Spurenverunreinigungen für Erzeugnisse betreffe, so seien die Verwendungen von PFOS denen von PFOA (einer anderen in der POP-Verordnung aufgeführten PFAS) sehr ähnlich (z.B. Beschichtung von Textilien und Leder, Verwendung in Halbleitern usw.). Es gebe keinen Hinweis darauf, dass für PFOS ein anderer Grenzwert als für PFOA erforderlich sei.
Folgende Änderungen sollen nunmehr vorgenommen werden:
- Angleichung des Wortlauts der Stoffidentifizierung für den Eintrag von PFOS an den für PFOA
- Einführung eines Grenzwertes für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen für PFOS und seine Salze in Höhe von 0,025 mg/kg (in Übereinstimmung mit dem Wert für PFOA)
- Senkung des Grenzwertes für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen für PFOS-verwandte Stoffe in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen auf 1 mg/kg (in Übereinstimmung mit dem Wert für PFOA)
- Streichung der spezifischen Ausnahme für die Verwendung als Mittel zur Sprühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (Die Konsultation einer Sachverständigengruppe in 2022 habe keine Einwände gegen die Streichung ergeben.)
- Streichung des Verweises auf die Verfügbarkeit von Analysemethoden
Dieser Rechtsaktentwurf kann 4 Wochen lang hier kommentiert werden. Die Rückmeldungen sollen bei der Fertigstellung dieser Initiative berücksichtigt werden.