Eintrag von PFAS in den Boden

PFAS-belastete Böden sind aus unterschiedlichsten Gründen, z.B. aufgrund ehemaliger Betriebe mit chromhaltigen Galvanikbädern oder der Verwendung von Feuerlöschschäumen bei Großbränden, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Hier beantworten wir Fragen zu dem einschlägigen Regelungsregime und den unterschiedlichen Möglichkeiten zum Umgang mit PFAS-belasteten Bodenmaterial.

Welches Regelungsregime ist bei PFAS-belasteten Böden anzuwenden?

  • Welches Regelungsregime bei PFAS-belasteten Böden einschlägig ist, hängt von der jeweiligen Situation vor Ort ab. Es wird empfohlen, eine risikobasierte Vorgehensweise zu wählen, die auf einer sorgfältigen Bewertung der spezifischen Umstände vor Ort basiert. Dabei sind verschiedene Aspekte wie die Art und Konzentration der PFAS-Verunreinigung, die Art der betroffenen Bodennutzung sowie die potenziellen Risiken für Mensch und Umwelt zu berücksichtigen.
  • Es gibt jedoch allgemeine Anforderungen an den Umgang mit PFAS-belasteten Böden, die in verschiedenen Verordnungen und Regelwerken festgelegt sind. Diese beinhalten beispielsweise die Anwendung des Vorsorgeprinzips, eine angemessene Untersuchung und Bewertung von PFAS-Verunreinigungen, die Einhaltung von Schwellen- und Grenzwerten sowie die Verpflichtung zur umweltgerechten Entsorgung von kontaminiertem Material.
  • Dabei können sowohl das bodenschutzrechtliche als auch das abfallrechtliche Regelungsregime einschlägig sein. Es kommt auf den Anlass für die Durchführung der Maßnahme, in deren Zuge Bodenmaterial ausgehoben wird; den Zeitpunkt, bis zu dem Bodenmaterial noch nicht ausgehoben ist bzw. ab dem Bodenmaterial ausgehoben ist; und den beabsichtigten weitere Umgang mit dem ausgehobenen Bodenmaterial an.
  • In der Praxis können Behörden unter bestimmten Voraussetzungen potenzielle Verursacher von PFAS-Belastungen dazu verpflichten, die Gefahrenlage durch umfassende Untersuchungen kostenpflichtig zu erforschen, bevor die genaue Belastung und Ursache feststehen (siehe hierzu folgende Rechtsprechung: Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.11.2016 – 2 A 7/15 und Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2017 – 6 K 791/16).

Wie kann ich PFAS-verunreinigtes Bodenmaterial vor Ort wiedereinbauen?

  • Es ist möglich, PFAS-verunreinigtes Bodenmaterial vor Ort wieder einzubauen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu müssen die Konzentrationen der einzelnen PFAS-Verbindungen bekannt sein und die Summe der Konzentrationen bestimmter PFAS-Verbindungen darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten.
  • Weiterhin sind bestimmte technische Maßnahmen erforderlich, um eine Ausbreitung von PFAS zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise eine geeignete Abdeckung und eine Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt. Es müssen auch geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Gesundheit von Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit zu schützen.
  • Die genauen Anforderungen für das Wiedereinbauen von PFAS-verunreinigtem Bodenmaterial können von den zuständigen Behörden festgelegt werden und je nach Bundesland variieren. Es wird daher empfohlen, die jeweiligen Vorschriften und Anforderungen vor Ort zu prüfen und sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

Kann das PFAS-verunreinigte Bodenmaterial an einem anderen Ort verbleiben?

  • Das hängt von der Art und dem Grad der Kontamination des Bodenmaterials sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Meist ist eine Deponierung des kontaminierten Bodenmaterials die sicherste Option, insbesondere wenn die Konzentration der PFAS-Stoffe hoch ist oder es sich um eine großflächige Kontamination handelt.
  • Aber auch alternative Verfahren, wie beispielsweise eine In-situ-Sanierung oder eine Reinigung des Bodenmaterials durch thermische oder chemische Verfahren, sind möglich. Wenn eine solche Behandlung erfolgreich ist, kann das Bodenmaterial wiederverwendet werden.
  • Es ist jedoch zu beachten, dass es möglicherweise Einschränkungen bei der Verwendung von behandeltem Bodenmaterial gibt, insbesondere wenn es um die Verwendung in sensiblen Umgebungen wie Wohngebieten oder Wasserschutzgebieten geht. Eine enge Abstimmung mit den lokalen Behörden ist ebenso ratsam, wie gegebenenfalls die Durchführung einer Risikobewertung, bevor das kontaminierte Bodenmaterial an einem anderen Ort verwendet wird.