Landgericht Baden-Baden, Teil-Grund- und Teil-End-Urteil vom 13. April 2026 - 1 O 47/19 – zur Haftung eines Kompostunternehmens wegen PFAS-Belastung des Grundwassers
In seinem Urteil hat das Landgericht Baden-Baden die Schadensersatzklage der Stadtwerke Rastatt GmbH gegen das Kompostunternehmen Umweltpartner Vogel dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Das Unternehmen haftet für den bei der Klägerin bereits entstandenen sowie für etwaige weitere Schäden, die infolge der Migration von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) aus den von der Beklagten hergestellten Abfallgemischen in das Grundwasser entstanden sind oder künftig entstehen werden.
Das Unternehmen habe in den Jahren 2006 bis 2008 Papierfaserreststoffe der Papierindustrie gegen ein Entgelt von rund 1,5 Millionen Euro angenommen und diese als Papierabfall-Kompost-Gemisch auf landwirtschaftlichen Flächen im Raum Rastatt und Baden-Baden ausgebracht. Aufgrund erhöhter PFAS-Werte im geförderten Grundwasser habe die Klägerin ein Wasserwerk stilllegen und ein weiteres erst nach Installation einer Aufbereitungsanlage wieder nutzen können.
Die Kammer gewann nach der Beweisaufnahme die Überzeugung, dass die Grundwasserverunreinigungen auf das von der Beklagten ausgebrachte, mit Vorläufersubstanzen von PFAS belastete Abfallgemisch zurückzuführen seien. Soweit die Beklagte das Vorhandensein solcher Vorläufersubstanzen bestritten habe, gelte der Vortrag der Klägerin als zugestanden, da die Beklagte trotz mehrfacher gerichtlicher Hinweise nicht hinreichend zu Herkunft und Beschaffenheit der verwendeten Papierfasern vortrug. Die Vorläufersubstanzen seien durch Umwelteinflüsse in PFAS umgebaut worden und durch Versickerung in das Grundwasser gelangt.
Die Klägerin könne sich auf die Ursachenvermutung bei entsprechender Anwendung der §§ 6, 7 UmweltHG berufen. Der Haftungsanspruch gegen das Unternehmen ergebe sich aus § 89 Abs. 2 WHG und für das zurechenbare Verhalten des Vorstands und der Prokuristin aus § 823 Abs. 1 BGB.
Die Entscheidung über die Schadenshöhe wird die Kammer in einem gesonderten Betragsverfahren treffen.
Die Pressemitteilung des LG Baden-Baden ist hier abrufbar.
In unserer Rechtsprechungsübersicht haben wir bereits das Urteil des LG Baden-Baden vom 25.07.2024 zur Haftung eines Kompostunternehmers wegen PFC-Belastung des Trinkwassers, das Urteil des VG Karlsruhe vom 24.10.2017 zu den hohen PFAS-Belastungen in Rastatt und den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 20.07.2021 zur Information durch das UBA über die Ursache der PFAS-Belastungen in Rastatt zusammengefasst und eingeordnet.